Für Printmedien, im TV und Hörfunk sowie im Bereich Außenwerbung gelten in Österreich andere Regeln als in Deutschland. Seit August kann Reweo deshalb auch die österreichische Werbeabgabe fakturieren.
Der österreichischen Werbeindustrie ist die Werbeagbabe schon lange ein Dorn im Auge. Seit Jahren fordert der Fachverband Werbung und Marktkommunikation die ersatzlose Abschaffung der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe in Österreich, bislang wurde jedoch lediglich ein Etappenziel erreicht. Seit Juni 2000 müssen Medienunternhemen, die Anzeigen und Ankündigungen verkaufen nur noch 5 anstatt 10 Prozent des Nettoumsatzes an den Staat abführen. Für Verlage, TV- und Radiosender sowie Außenwerbungsunterenehmen bedeutet dies, dass die Fakturierung-Software weiterhin diese Abgabe auf Aufträgen und Rechnungen ausweisen muss.
Für die österreichischen Verlage hat Reweo deshalb die Möglichkeit eines individuellen Aufschlags auf Postenebene implementiert. Dadurch können zum Beispiel Verlage Print- und Onlineanzeigen auf einem Auftrag anlegen und fakturieren. Für letztere ist nämlich kein Aufschlag nötig, da die Online-Werbung von der Werbeabgabe ausgeschlossen ist.
Dabei können Aufschläge als Prozent oder fester Betrag eingegeben werden. Auch die Bezeichnung des Aufschlags ist frei wählbar, so dass diese Reweo Erweiterung nicht nur für Verlage und Medienunternehmen sondern für sämtliche denkbaren Aufschlagsgründe verwendet werden kann.
Die bisherige Funktion, auf einen Auftragsposten einen individuellen Rabatt zu gewähren, bleibt selbstverständlich in Reweo erhalten.